Neues Gutachten
„Schallende Ohrfeige“: Orbáns Ungarn droht Verlust von Milliarden – EU-Kommission unter Druck
Die EU-Kommission steht wegen Ungarn unter Druck. Ein Gutachten sieht Milliardenhilfen als rechtswidrig. Das Urteil könnte Brüssel schwer treffen.
Die Europäische Kommission hat laut einem hochrangigen Gutachten zu Unrecht Fördergelder in Milliardenhöhe an Ungarn freigegeben. Die zuständige Generalanwältin des Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), Tamara Ćapeta, stimmte mit ihrem Gutachten in wesentlichen Punkten dem Europäischen Parlament zu. Das Parlament hatte gegen die Kommission geklagt, nachdem diese im Dezember 2023 eingefrorene Gelder in Höhe von 10,2 Milliarden Euro freigegeben hatte. Die Gelder waren 2022 wegen rechtsstaatlicher Bedenken und unzureichender Maßnahmen gegen Korruption eingefroren worden.
Die Gutachterin schlug vor, den Beschluss für nichtig zu erklären. Die Einschätzung ist für die Richterinnen und Richter des Gerichtshofs nicht bindend. Die Plädoyers gelten aber häufig als richtungsweisend. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet. Folgen die Richterinnen und Richter der Einschätzung, müsste Ungarn die bereits geflossenen Gelder zurückzahlen.
Orbáns Ungarn könnte Milliarden an EU-Geldern verlieren
Die Kommission darf EU-Mittel erst an einen Mitgliedsstaat auszahlen, wenn die erforderlichen Gesetzesreformen in Kraft getreten sind und wirksam angewandt werden, argumentierte die Generalanwältin Ćapeta in ihrem Schlussantrag. Diese Voraussetzungen sieht sie im Falle Ungarns nicht erfüllt. Zudem müsse die Kommission nachweisen, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind, um die finanziellen Interessen der Europäischen Union zu schützen und eine gerichtliche Kontrolle zu ermöglichen. Auch eine ordnungsgemäße Begründung für die Entscheidung habe es nicht gegeben.
Nach Ansicht der Kommission hatte Ungarn die EU-Grundrechtecharta mit neuen Reformen wirksam umgesetzt und angewandt – und damit das Recht auf die Fördergelder erhalten. Das Parlament beurteilte das anders und verklagte die Kommission um Präsidentin Ursula von der Leyen vor dem höchsten Gericht der EU in Luxemburg.
Promis, Premieren und Problemfälle: Das ist Ursula von der Leyens neue EU-Kommission




Kritikerinnen und Kritiker warfen der Kommission einen Deal mit dem ungarischen Präsidenten Viktor Orbán vor – mit dem Ziel, dass dieser sein Veto gegen geplante Milliardenhilfen für die Ukraine aufhob. Auch EU-Parlamentarier brachten diese Anschuldigung in ihrer Klage vor. Die Generalanwältin hielt diesen Vorwurf des Ermessensmissbrauchs für nicht ausreichend belegt. Vor wenigen Tagen hat Orbán erneut Gelder für die Ukraine blockiert und damit viel Empörung in der EU ausgelöst.
EU-Abgeordneter Freund bezeichnet Milliarden-Zahlung als „illegal“
Der EU-Abgeordnete Daniel Freund (Grüne), ein Mitinitiator der Klage, sagte dem Münchner Merkur von Ippen.Media: „Das Schlussplädoyer der Europäischen Generalstaatsanwältin war eine schallende Ohrfeige für die Kommission. Würde das Gericht dem in seinem Urteil folgen, wäre das ein Sieg für die Rechtsstaatlichkeit in Europa.“
Aus Freunds Sicht bestätigte die Staatsanwältin, was das Europäische Parlament seit Jahren anprangert: „Die Freigabe von zehn Milliarden Euro an die ungarische Regierung war illegal und politisch motiviert. Die Kommission hat mit ihrem Vorgehen ihre eigene Glaubwürdigkeit aufs Spiel gesetzt. Sie muss aufhören, sich von Autokraten wie Viktor Orbán vorführen zu lassen“, sagte das Mitglied im EU-Haushaltskontrollausschuss unserer Redaktion.
Die Europäische Union hatte in der Vergangenheit immer wieder Fördergelder für Ungarn blockiert – insbesondere wegen Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit. Die EU wirft Orbáns Regierung unter anderem vor, LGBTQ-Rechte nicht zu respektieren, das Asylrecht zu missachten und die staatliche Korruptionsbekämpfung in dem EU-Land größtenteils zerstört zu haben.
Laut Freund waren Ende 2025 rund 18 Milliarden Euro an Fördergeldern eingefroren. Dass das EU-Parlament die Kommission in diesen und anderen Fragen vor den EuGH bringt, ist indes äußerst selten. (Quellen: Gerichtshof der Europäischen Union, Daniel Freund eigene Recherche/Jan-Frederik Wendt)
Rubriklistenbild: © Marton Monus/dpa
