Streit um Radiosender

„Provinz-Autokrat“: EU-Richter verurteilen Orbán – doch Schaden „längst unumkehrbar“

Die EU-Kommission hat Ungarns Regierungschef Orbán erfolgreich verklagt. Nun drohen finanzielle Konsequenzen. EU-Abgeordnete fordern mehr.

Das oberste Gericht der Europäischen Union hat jüngst entschieden, dass Ungarn das Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt hat. Der Grund: Die Regierung von Ministerpräsident Viktor Orbán hatte schon 2021 den Antrag auf Verlängerung der Rundfunklizenz des unabhängigen Radiosenders Klubrádió für den Raum Budapest abgelehnt.

Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán verliert in einem Rechtsstreit gegen die EU-Kommission.

Zwei EU-Abgeordnete begrüßten das Urteil auf Anfrage der Frankfurter Rundschau von Ippen.Media. „Orban schafft Fakten während Brüssel zuschaut“, rügte der Grüne-Politiker Daniel Freund allerdings zugleich. Er und der Liberale Moritz Körner forderten nun spürbare Konsequenzen für Orbáns Regierung in Ungarn.

Orbán unter Druck: EU-Urteil kommt wenige Wochen vor Ungarn-Wahl

Verantwortlich für den Lizenzentzug war der ungarische Medienrat, ein Gremium der ungarischen Telekommunikations- und Medienbehörde. Von der folgenden Ausschreibung wurde Klubrádió ausgeschlossen – mit der Begründung, es habe Fehler im Programmplan gegeben und der Sender habe Verlust gemacht. Daraufhin verklagte die EU-Kommission Ungarn wegen Nichteinhaltung des Europäischen Kodex für elektronische Kommunikation – die EU-Regel schreibt vor, dass Regulierungsbehörden Funkfrequenzen ohne diskriminierende Kriterien zuweisen müssen.

Der Vorwurf gegen Orbáns Regierung: Ungarn verstoße gegen die EU-Grundrechtecharta, indem es „unverhältnismäßige und diskriminierende” Vorschriften auf Klubrádió angewandt habe – insbesondere gegen Artikel 11, der die Informations- und Meinungsfreiheit schützt. „Das Gericht gibt den meisten Beschwerden der Kommission statt und stellt fest, dass Ungarn seinen Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachgekommen ist“, hieß es in einer Pressemitteilung.

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Die EU-Richter befanden, dass die Ablehnung der Vertragsverlängerung für Klubrádió und die anschließende Blockierung des Antrags des Senders auf Wiedererlangung der Frequenz unverhältnismäßig waren, weil sie auf „geringfügigen Unregelmäßigkeiten“ beruhten, wie es in der Pressemitteilung hieß. Die EU-Richter folgten mit ihrem Urteil der Ansicht des Generalanwalts Athanasios Rantos. Er empfahl im April 2025, das Gericht solle die Auffassung der EU-Kommission bestätigen.

Ob der ungarische Medienrat nach der EuGH-Entscheidung eine neue Ausschreibung für Lizenzen veröffentlicht, ist unklar. Seitdem Klubrádió 2021 die Lizenz entzogen wurde, erreicht der Sender sein Publikum nicht mehr über traditionelle Radiosendungen, sondern online. Das EuGH-Urteil fällt kurz vor den ungarischen Wahlen im April, bei denen Orbán laut Umfragen vom EU-freundlichen Kandidaten Péter Magyar abgelöst werden könnte.

Deutsche Orbán-Kritiker begrüßen EU-Urteil – und warnen: „Schaden längst unumkehrbar“

Orbáns Lizenzentzug für Klubrádió sei „illegal“ gewesen, sagte der Grünen-Politiker der Frankfurter Rundschau von Ippen.Media. Gleichzeitig forderte er eine stärkere Handlungsfähigkeit der Europäischen Union: „Wenn Jahre später das Urteil kommt, ist der Schaden längst unumkehrbar. Das ist eine Lehre für all die, die immer noch glauben, man könnte Orbán mit Gerichtsverfahren beikommen“, sagte Freund und fügte hinzu: „Wir haben präventive Werkzeuge, die wirken können, bevor es zu spät ist: Wir müssen Orbán seine Stimme im Rat entziehen und den Geldhahn zudrehen.”

Ähnlich sieht es der EU-Abgeordnete Moritz Körner: „Der EuGH bestätigt erneut, dass Orbán ein Provinz-Autokrat ist, der freie Medien nicht erträgt und Kritik administrativ aus dem Äther drücken will, um an der Macht zu bleiben“, sagte er unserer Redaktion. „Jetzt müssen empfindliche Strafzahlungen folgen, sonst bleibt Europas Rechtsstaat gegenüber Orbáns Machtpolitik verspätet und zahnlos“, forderte der FDP-Politiker. Orbán hatte zuletzt auch in der Ukraine-Politik die meisten EU-Partner verärgert. (Quellen: Europäischer Gerichtshof, Daniel Freund, Moritz Körner, eigene Recherchen/Jan-Frederik Wendt)

Rubriklistenbild: © picture alliance/dpa/Pool AP/AP | Alex Brandon

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