Kommune rudert sofort zurück

NRW-Kommunalwahl: Datenpanne durch Gesetzesverstoß der Stadt

Eine Datenpanne geschah vor der Kommunalwahl in NRW. Eine fehlerhafte Rechtsauffassung führte zur Herausgabe zu vieler Adressen. Stadt und Partei reagierten sofort.

Essen – Wenige Wochen vor der Kommunalwahl in NRW am 14. September ist der Stadt Essen ein Fehler unterlaufen, der durchaus als Datenpanne bezeichnet werden kann. An eine Partei wurden zu viele Adressen herausgegeben. Schuld daran war offenbar eine falsche Rechtsauffassung. Die Stadt räumte den Fehler unmittelbar ein und hat Maßnahmen ergriffen, damit sich so etwas nicht wiederholt.

Die CDU von Essens Oberbürgermeister Thomas Kufen, hier links auf dem Wahlplakat zu sehen, war offenbar von der Datenpanne betroffen.

„Im Vorfeld von Wahlen ist es für Parteien möglich, Adressdaten bei der Einwohnermeldebehörde zu beantragen, um Wähler und Wählerinnen zu informieren. Von dieser Möglichkeit haben in Essen bisher drei Parteien im Rahmen des Kommunalwahlkampfes Gebrauch gemacht“, schreibt die Stadt Essen in ihrer Stellungnahme. Dieser Vorgang ist in der Tat keine Seltenheit und gang und gäbe im Kommunalwahlkampf. Dabei gilt es natürlich Regeln zu beachten.

Kommunalwahl-Datenpanne in Essen: CDU erhält zu viele Adressen

„Die bisherige Rechtsauffassung der Stadtverwaltung war“, so heißt es weiter, „dass dafür Daten von zwei Alterskohorten mit zwanzig Jahrgängen abgefragt werden können.“ Auf Basis dieser Rechtsauskunft habe eine Partei Datensätze in dem Umfang beantragt. Einem Bericht des WDR zufolge soll es sich bei dieser Partei um die CDU – der Partei von Essens Oberbürgermeister Thomas Kufen – gehandelt haben.

Die Stadt Essen erklärt, wie es zu dem Fehler kommen konnte – und was genau überhaupt falsch gelaufen ist. Die angefragten Adressen seien demnach „der Partei auf der Grundlage des § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz zur Verfügung gestellt.“ Das Problem: „Im Nachgang musste allerdings festgestellt werden, dass in NRW - anders als in den meisten Bundesländern - durch § 8 Meldegesetz NRW i.V.m. § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz die Herausgabe auf lediglich zwei Alterskohorten mit jeweils zehn Jahrgängen beschränkt ist.“ Der Fehler habe „somit in der Rechtsanwendung der Verwaltung“ gelegen. Die Schlussfolgerung: Die Übersendung der Daten ist grundsätzlich rechtlich erlaubt, allein die Anzahl der übermittelten Datensätze war zu hoch.

„Der Fehler ist unverzüglich der unabhängigen Datenschutzbeauftragten der Stadt Essen gemeldet worden. Nach deren Bewertung der Sachlage handelt es sich um einen nicht-meldepflichtigen Verstoß“, so die Stadt Essen. Die Partei sei anschließend „umgehend“ darüber informiert worden, die Daten zu löschen. Das habe die CDU schließlich auch getan, heißt es.

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Die Stadt Essen hat nun Maßnahmen ergriffen, damit sich solch ein Vorfall im Kommunal-Wahlkampf nicht noch einmal wiederholt. „Durch zusätzliche verwaltungsinterne organisatorische Maßnahmen, unter anderem ein Vier-Augen-Prinzip, wird ein solcher Fehler in der Rechtsanwendung künftig ausgeschlossen“, heißt es.

Rubriklistenbild: © Kerstin Kokoska/imago

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