Verkündung am Freitag

Entscheidung um neuen Mindestlohn: Erhöhung auf beachtliche 21 Euro könnte kommen

Der Mindestlohn könnte auf 15 Euro steigen. Dabei müsste die Lohnuntergrenze deutlich höher festgelegt werden, um Menschen vor Altersarmut zu schützen.

Berlin – Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird es am Freitag (27. Juni) spannend. Dann nämlich soll die neue Höhe des Mindestlohns bekannt gegeben werden. Aktuell steht er bei 12,82 Euro pro Stunde. Dass die Lohnuntergrenze bereits jetzt die von der Regierung angepeilte Marke von 15 Euro erreicht, darf bezweifelt werden. Dabei müsste der Mindestlohn bei 21 Euro liegen, um Altersarmut in der Rente wirksam zu bekämpfen.

Kommission will Höhe des Mindestlohns bekanntgeben – steigt er auf 15 Euro?

Um 13 Uhr will die Mindestlohnkommission, bestehend aus Verhandlungsführern der Arbeitgeber und der Gewerkschaften, ihr Ergebnis verkünden. Der Deutsche Gewerkschaftsbund hatte sich im vergangenen Jahr auf die Forderung von 15,27 Euro je Stunde für 2026 festgelegt. Begründung: So würden EU-Vorgaben erfüllt, nach denen der Mindestlohn 60 Prozent des mittleren Einkommens eines Landes erreichen soll.

Steigt der Mindestlohn bald auf 15 Euro? Mit Spannung wird die Entscheidung der Mindestlohnkommission am 30. Juni erwartet.

Zwar verzichtete die schwarz-rote Regierung in ihrem Koalitionsvertrag auf eine Vorgabe, nannte aber einen Betrag von 15 Euro bis 2026. 15 Euro Mindestlohn waren ein zentrales Wahlversprechen der SPD. Im Vorfeld hatte SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf in einem ARD-Interview gesagt, dass sich die Sozialdemokraten mit einem Wert knapp darunter zufriedengäben.

21 Euro Mindestlohn sind nötig, um Rentner vor Altersarmut zu bewahren

Eine Mindestlohn-Erhöhung auf 15 Euro wäre einerseits für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein gutes Signal, doch für Rentnerinnen und Rentner zu wenig. Darauf weist die Rechtsanwalts- und Rentenberatungskanzlei rentenbescheid24.de hin. Sie rechnete vor, dass der Mindestlohn etwa 21 Euro betragen müsste, um eine Altersrente ohne Armut zu gewährleisten.

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Die Kanzlei berechnete den Bruttolohn, der nötig ist, um eine armutsfeste Rente zu erhalten. Bei 15 Euro Mindestlohn, einer 40-Stunden-Woche und 45 Jahre Arbeit ergebe sich ein Rentenwert von 40,79 Euro und ein Durchschnittsgehalt von 50.493 Euro. In dem Fall betrage die Rente 1.136 Euro pro Monat. Das liege deutlich unter der Gefährdungsgrenze, die im Jahr 2025 bei 1.380 Euro netto pro Monat liegt, hieß es. Die Schwelle der Armutsgefährdung würde erst bei 21 Euro Mindestlohn knapp überschritten, so die Berechnung. 2024 erreichte die Zahl der armutsgefährdeten Rentnerinnen und Rentner in Deutschland einen Höchststand. (mt/mit Material von dpa)

Rubriklistenbild: © IMAGO

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