Keine Gegenleistung nötig

Arbeitspflicht für Bürgergeld-Beziehende: Vorreiter-Stadt macht Rückzieher

Schwerin war die erste deutsche Großstadt, die eine Arbeitspflicht für Bürgergeld-Beziehende und Asylsuchende einführen wollte. Jetzt folgt der Rückzieher. Warum?

Update von Mittwoch, 21. Mai: Die Stadt Schwerin hält eine Arbeitspflicht für Bürgergeld-Beziehende als rechtlich nicht umsetzbar. Ein entsprechender Beschluss des Stadtrats ist „nur eingeschränkt möglich“, heißt es in einem Konzept, das Oberbürgermeister Rico Badenschier (SPD) am Montag, 19. Mai, präsentiert hat. Eine generelle Arbeitsverpflichtung sei verfassungswidrig, heißt es darin. „Da hier ein Grundrecht des Menschen berührt ist, verbleibt auf kommunaler Ebene wenig Handlungsspielraum in der Umsetzung.“

In beiden Gesetzen, denn neben den Bürgergeld-Beziehenden sollten auch Asylsuchende zur Arbeit verpflichtet werden, sei festzustellen, „dass der Gesetzgeber keine ausdrückliche Regelung geschaffen hat, die eine Gegenleistung zu den in Anspruch genommenen Sozialleistungen verlangt“, heißt es im Konzept.

Keine Arbeitspflicht für Bürgergeld-Beziehende und Asylsuchende: Gesetz sieht es nicht vor

Deshalb gebe es lediglich die Möglichkeit der Arbeitsgelegenheiten. Bei Asylsuchenden seien diese zur Betreibung der Gemeinschaftsunterkünfte und – nachrangig – für den Spracherwerb gedacht. Im zweiten Sozialgesetzbuch, also der Grundsicherung für Arbeitsuchende, zielt es auf die Heranführung an eine Beschäftigung ab – besonders bei Langzeitarbeitslosen. Hier sieht die Stadtverwaltung „gezielte Maßnahmen der Qualifizierung“ jedoch als „zielführender“ an.

Eine Frau betritt das Jobcenter in Schwerin. (Archivfoto)

Dennoch schlägt die Stadt vor, in Gemeinschaftsunterkünften für Asylsuchende Arbeitsgelegenheiten anzubieten und diese auf externe Anbieter zu erweitern. Einsatzgebiete könnten Vereine und Initiative sein, die das Miteinander fördern könnten. Die Mithilfe in Tafeln oder bei Nachbarschaftstreffs sei beispielhaft.

CDU-Stadtrat Rudolf übt Kritik: Gemeinnützige Arbeit von Leistungsbeziehenden „eine Frage der Fairness“

Die Schweriner CDU kritisiert das Konzept. Es sei noch nicht die Umsetzung des Beschlusses der Stadtvertretung, erklärte Fraktionschef Gert Rudolf. Die juristischen Bedenken des Oberbürgermeisters seien „ein politischer Vorwand, um sich vor einer unbequemen, aber richtigen Debatte zu drücken“, zitierte der Nordkurier aus einem Statement Rudolfs.

„Wer dauerhaft staatliche Leistungen erhält, sollte auch zu gemeinnütziger Arbeit bereit sein, das ist eine Frage der Fairness gegenüber allen, die mit ihrer Arbeit das System tragen“, erklärte Rudolf. Tatsächlich haben Bürgergeld-Beziehende jedoch eine Mitwirkungspflicht. Sie müssen also aktiv dafür sorgen, ihre Hilfebedürftigkeit zu überwinden. Gleichzeitig sichert die Grundsicherung ihr Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Eine Kürzung ist zwar möglich – über Sanktionen – jedoch mit hohen rechtlichen Hürden verbunden.

Bürgergeld-Arbeitspflicht: Stadtrat von Schwerin macht Druck

Erstmeldung von Sonntag, 18. Mai: Schwerin – Wer „Leistungen vom Staat“, wie etwa das Bürgergeld, erhalte, solle „für diese Leistung eine Gegenleistung“ erbringen, hatte Gerd Rudolf, Chef der CDU-Fraktion im Schweriner Stadtrat, erklärt. Die Hauptstadt von Mecklenburg-Vorpommern wollte eine Arbeitspflicht für Bürgergeld-Beziehende sowie Asylsuchende einführen. Der Stadtrat hatte die Verwaltung aufgefordert, ein Konzept zu erarbeiten – und die Debatte um eine Arbeitsverpflichtung für sogenannte „Totalverweigerer“ angeheizt.

Nach dem Stadtratsbeschluss mit Stimmen der CDU, AfD und FDP und Unabhängigen Bürgern im Dezember hat nun Oberbürgermeister Rico Badenschier ein Konzept erarbeiten lassen. Damit ist jedoch klar: Eine Arbeitspflicht für Bürgergeld-Beziehende wird es wohl nicht geben.

Schwerin macht Abkehr von Arbeitspflicht für Bürgergeld-Beziehende – wegen rechtlicher Bedenken

Diese Verpflichtung sei rechtlich nicht möglich, heißt es laut NDR im Konzept, das Badenschier am Freitag, 16. Mai, vorgestellt hat. Es gebe keine Regelung des Gesetzgebers, eine Gegenleistung für Sozialleistungen zu verlangen. Das Konzept zeige, dass eine Arbeitspflicht rechtlich nicht möglich und wahrscheinlich verfassungswidrig sei, sagte der SPD-Politiker demnach.

Laut Grundgesetz dürfe niemand zur Arbeit gezwungen werden – außer bei einer für alle gleichen Dienstleistungspflicht. Für Asylsuchende gebe es Arbeitsgelegenheiten, häufig in den Unterkünften, wie etwa in der Hauswirtschaft, bei der Essensversorgung und als Übersetzer.

Essens Sozialdezernent fordert Pflicht zu gemeinnütziger Tätigkeit im Bürgergeld

Laut NDR-Bericht könne das Thema jedoch am Montag, 19. Mai, noch einmal auf die Agenda kommen. Denn dann findet die nächste Stadtvertretersitzung in Schwerin statt. Und auch abseits von Mecklenburg-Vorpommern findet die Idee Unterstützer. Peter Renzen, Sozialdezernent von Essen, forderte erneut eine Arbeitspflicht für Bürgergeld-Beziehende.

„Die neue Grundsicherung muss eine Allianz für Arbeit werden“, sagte Renzen, der für das städtische Jobcenter zuständig ist, der WAZ. Er möchte Leistungsberechtigte zur Gemeinwohlarbeit verpflichten. Zuvor hatte er in einem Arbeitspapier gefordert, Erwerbslose und Asylsuchende müssten mindestens drei Stunden täglich einer gemeinnützigen Tätigkeit nachgehen.

Arbeitsgelegenheiten für Grundsicherung-Beziehende in der Kritik

Das Instrument zur Umsetzung der Arbeitspflicht in Schwerin sollten sogenannte Arbeitsgelegenheiten sein, die auch umgangssprachlich als Ein-Euro-Jobs bezeichnet werden. Jobcenter können sie bereits verhängen. Zielgruppe dafür sind jedoch „besonders arbeitsmarktferne“ Langzeitarbeitslose, die mit „einfachen Tätigkeiten“ an den Arbeitsmarkt herangeführt werden dürfen. Sie müssen im öffentlichen Interesse liegen und dürfen nur zusätzlich sein und keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung verdrängen. Immer wieder gab es Kritik daran, sie seien eine „Beschäftigungstherapie“.

Neue Wirtschaftsministerin Katherina Reiche: Hinter den Kulissen war sie die ganze Zeit dabei

Katherina Reiche (M.) ist schon lange dabei. 1998 kam sie erstmals in den Deutschen Bundestag und wurde 2002 von Edmund Stoiber (r.) als Expertin für Familienpolitik zusammen mit Angela Merkel ins Team geholt.
Im Wahlkampf 2005 unterstützte Reiche die Kandidatur von Angela Merkel, die daraufhin Kanzlerin wurde.
Katherina Reiche heiratete Sven Petke, der ebenfalls CDU-Abgeordneter war und der Vater ihrer drei Kinder ist. Seit Jahren sind die beiden aber getrennt.
Katherina Reiche und Sven Petke
Neue Wirtschaftsministerin Katherina Reiche: Hinter den Kulissen war sie die ganze Zeit dabei

Für die Gesamtheit der Bürgergeld-Beziehenden sind sie jedoch nicht geeinigt. Für „arbeitsmarktferne Personen“ erhöht sich laut einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zwar die Chance auf Integration in Arbeit. Andere Gruppen von Erwerbslosen hätten jedoch Nachteile. Die Maßnahmen sind demnach teuer und können andere Maßnahmen wie Sprach- und Integrationskurse behindern.

Arbeitsgelegenheiten behindern Job-Aufnahme von Bürgergeld-Beziehenden

Eine Verpflichtung in Arbeit über Arbeitsangelegenheiten seien nicht angemessen, hatte auch IAB-Forscher Joachim Wolff gegenüber IPPEN.MEDIA erklärt. Sie seien nur für Personen geeignet, die sonst nicht bereit seien, Arbeit aufzunehmen. Sie könnten so an die Arbeit herangeführt werden. Wer dagegen aktiv nach Arbeit sucht, könnte von der Suche abgehalten werden. Ihnen bleibe dadurch weniger Zeit, sich zu informieren. „Bei einer ‚intensivierten Ein-Euro-Job-Förderung‘ nehmen die Übergänge von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in reguläre Beschäftigung ab“, lautete auch das Fazit der IAB-Studie.

Grundsätzlich gibt es in der Grundsicherung ohnehin eine Mitwirkungspflicht. Die Erwerbslosen müssen damit aktiv mitarbeiten, dass sie nicht mehr vom Bürgergeld abhängig sind. Der Gesetzgeber darf die Mitwirkung über Sanktionen durchsetzen – doch die müssen verhältnismäßig sein.

Rubriklistenbild: © Daniel Bockwoldt/dpa

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