Falschparker müssen 55 Euro Strafe zahlen

Vier Figuren und ein halbiertes Auto: Wer dieses Schild missachtet, kann abgeschleppt werden

Autofahrer sollten hier richtig aufpassen, sonst drohen ordentliche Strafen. Nur wenigen ist die Regelung hinter dem Schild bekannt.

Ganz offiziell gibt es das Verkehrsschild seit April 2020. Doch das schwarz-weiße Schild mit einem halbierten Auto und vier Figuren ist den meisten Autofahrern auch 2026 noch immer nicht wirklich bekannt.

Allerdings sollte man sich duchaus damit beschäftigen. Es drohen empfindliche Bußgelder, wenn man es einfach ignoriert.

Ausnahmen: Schwarz-weißes Schild mit halbiertem Auto und vier Figuren

Bei der Parkplatzsuche, kann einem das in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) als Verkehrszeichen 1010-70 hinterlegte Schild in den Weg kommen. Hier geht es um Stellplätze für Carsharing-Autos. Und man sollte es vermeiden, dort einfach mal eben zu parken. Nur wer eine spezielle Berechtigung hat, darf diese Plätze nutzen.

Carsharing: Dieses Schild kennt fast kein Autofahrer.

Auf Nachfrage von echo24 beim Allgemeinen Deutschen Automobil-Club (ADAC) erklärt ein Sprecher dazu: „Berechtigt sind Carsharing-Fahrzeuge, in der Regel durch entsprechende Carsharing-Ausweise/-Kennzeichnungen. Parkplätze können auch für bestimmte Carsharing-Anbieter ausgeschildert und entsprechend vorgehalten sein.“

Wer unberechtigt auf einem Carsharing-Parkplatz parkt, muss demnach mit einem Bußgeld von 55 Euro rechnen. Und es kann sogar noch schlimmer kommen, wie der ADAC-Experte erklärt: „Das Fahrzeug kann auch abgeschleppt werden.“

Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing 

Im Gesetz zur Bevorrechtigung des Carsharing steht laut Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:

  • Wer ein Fahrzeug im Sinne des § 2 Nummer 1 führt, kann nach Maßgabe der folgenden Vorschriften Bevorrechtigungen bei der Teilnahme am Straßenverkehr erhalten, soweit dadurch die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt werden. Bevorrechtigungen sind möglich:
  • für das Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen,
  • im Hinblick auf das Erheben von Gebühren für das Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen.

Viele Schilder sorgen für Verwirrung bei Autofahrern

Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass Autofahrer und der Schilderwald an deutschen Straßen eine endlose Geschichte schreiben. Neben dem Carsharing-Schild, gibt es viele weitere Verkehrszeichen, die ziemlich unbekannt sind. Ein schwarzer Kreis mit schwarzem Punkt auf einer weißen Fläche zum Beispiel.

Oder auch die gelb-orangefarbenen Verkehrsschilder vor Brücken mit Zahlen und Pfeilen.

Rubriklistenbild: © Stefan Sauer/dpa

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