Parken oder Halten?
Drei-Minuten-Regel: Warum jeder Autofahrer sie kennen sollte
Die Unterscheidung zwischen Parken und Halten ist in der StVO durch die „Drei-Minuten-Regel“ klar definiert. Bei Missachtung droht ein hohes Bußgeld.
Hamm - Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) hat unzählige Regeln und Verbote – nicht nur für Autobahnen. Wer sich nicht dran hält, könnte das teuer zu stehlen kommen. Immerhin drohen bei Vergehen häufig hohe Bußgelder, Punkte oder sogar ein Fahrverbot. Teilweise klingeln die Maßnahmen dabei auf den ersten Blick ziemlich kurios – wie zum Beispiel die „Drei-Minuten-Regel“.
Drei-Minuten-Regel: Warum jeder Autofahrer sie kennen sollte
Sie ist jedoch eine der wichtigsten Regeln beim Parken und kann im Ernstfall über ein Bußgeld im dreistelligen Bereich oder sogar über ein Abschleppen entscheiden. Denn in vielen Bereichen ist das Parken zwar verboten, das Halten allerdings erlaubt. Aber wie lange hält man, und ab wann parkt man eigentlich? Und was ist der Unterschied?
„Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.“
Genau das wird im § 12 Abs. 2 der StVO festgelegt. Dabei wird definiert, was der Unterschied zwischen Halten und Parken ist. Das bedeutet: Stehenbleiben ist noch kein Parken – solange die 180 Sekunden nicht überschritten werden und der Fahrer im Auto sitzen bleibt. „Dabei ist es egal, ob der Motor läuft oder nicht“, schreibt der ACV Automobil-Club Verkehr e. V. unter anderem. Um Bußgeld und weiteren Strafen zu gehen, ist es dann beim Parken wichtig, mögliche Parkgebühren zu zahlen oder die Parkuhr zu stellen.
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Halten im Halteverbot für den schnellen Einkauf beim Bäcker: Ist das erlaubt?
Ein typisches Beispiel, welches den Unterschied deutlich macht, ist der schnelle Einkauf beim Bäcker. Verlässt der Fahrer das Fahrzeug, um Brötchen zu holen, gilt dies als Parken, auch wenn der Vorgang keine drei Minuten dauert. Dann muss die Parkuhr gestellt oder ein Parkticket gekauft werden. Geht jedoch der Beifahrer die Brötchen holen und der Fahrer bleibt sitzen, handelt es sich um einen Halte-Vorgang – zumindest, wenn der Fahrer nicht länger als drei Minuten hält. Dann werden weder Parkuhr noch Parkticket benötigt. Eine weitere kuriose Regel in der StVO ist im Übrigen die „20-Sekunden-Regel“.
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Ausnahmen bei der „Drei-Minuten-Regel“: In welchen Fällen man doch aussteigen darf
Es gibt jedoch Ausnahmen bei der „Drei-Minuten-Regel“. Im absoluten Halteverbot ist jegliches Halten verboten, unabhängig von der Dauer.
Im eingeschränkten Halteverbot ist nicht nur das Halten, sondern sogar das Aussteigen für kurze Zeit erlaubt – zum Beispiel, um sein Auto zu beladen oder auszuladen. Man muss allerdings die gesamte Zeit das Fahrzeug im Blick behalten, so der ACV weiter. Dabei dürfe man dann auch länger als drei Minuten benötigen, berichtet 24auto.de. Die Vorgänge müssen jedoch ohne Verzögerung durchgeführt werden.
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