Berufungsgericht kippt Entscheidung

Ringen um Trumps Zoll-Chaos: Diese Szenarien drohen jetzt

Trumps Zölle halten die Weltwirtschaft weiter in Atem. Die US-Regierung konnte vor Gericht jetzt einen Teilerfolg erzielen.

Washington, DC – Wegen Donald Trumps Zöllen hält die Welt weiter den Atem an. Seit Wochen gibt es ein regelmäßiges Hin und Her und zunächst sah es nach einer herben Niederlage für den US-Präsidenten aus. Ein Bundesgericht in den USA hat seiner Regierung die Befugnis abgesprochen, weitreichende Zölle unter Berufung auf ein Notstandsgesetz zu verhängen.

Wenig später ist die Entscheidung schon Geschichte. Das zuständige Berufungsgericht in Washington hob die Anordnung der New Yorker Richter am Donnerstag wieder auf – vorerst. Wie es nun mit Trumps Zöllen weitergehen könnte, ist offen.

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Donald Trump
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Amtseinführung Trump
Grenze zu Mexiko
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Ringen um Trumps Zölle: Berufungsgericht kippt Entscheidung – Wie es nun weitergeht

Als am Mittwoch Donald Trumps angeordnete Zölle, die er auf Grundlage eines Notstandgesetzes ausgerufen hatte, aufgehoben wurden, war dies ein herber Rückschlag für die aggressive Handelspolitik der Vereinigten Staaten. Die Regierung ging unmittelbar in Berufung und wandte sich an die nächsthöhere Instanz. Das Berufungsgericht will den Fall nun prüfen und forderte alle Parteien auf, im Juni weitere Stellungnahmen einzureichen. Trumps Verbündete feiern diesen Erfolg bereits als großen Sieg für Donald Trump.

Gegenüber Fox News betonte US-Wirtschaftsberater Kevin Hassett, dass der Fall juristisch „hieb- und stichfest“ sei. „Der Präsident hat absolut das Recht, die Handelspolitik für die USA festzulegen“, ergänzte Finanzminister Scott Bessent im Zusammenhang mit Trumps Zöllen.

Trumps Zölle sorgen für Wirbel: US-Präsident will Fall bis zum Supreme Court eskalieren

Von der jüngsten Entscheidung des Gerichts sind die meisten Zölle betroffen, die von Trumps Regierung erlassen oder vorübergehend ausgesetzt wurden. Sie umfasst die Strafabgaben, die der Republikaner am von ihm so bezeichneten „Tag der Befreiung“ Anfang April verhängt hatte. Wie es nun endgültig um die US-Zölle von Donald Trump steht, muss nun in den kommenden Wochen entschieden werden: Vor dem Berufungsgericht könnte die US-Regierung den Fall gewinnen – aber auch genauso gut verlieren.

Donald Trump will im Fall der Fälle den Rechtsstreit um die US-Zölle bis zum Obersten US-Gericht eskalieren. Trump hat während seiner ersten Amtszeit die Mehrheit im Supreme Court durch mehrere Nachbesetzungen weit nach rechts verschoben, wie die Deutsche Presse-Agentur schreibt. Aber selbst die konservativen Richter entscheiden in der Sache längst nicht immer in seinem Sinne. 

Alternativen für Trump bei US-Zöllen: Präsident kann Entscheidung von Gericht umgehen

Selbst für den Fall, dass Trumps Zölle vor dem Supreme Court aufgehoben werden, bleiben der US-Regierung andere Optionen. Experten vermuten, dass die Einfuhrabgaben mit anderer gesetzlicher Grundlage erneut angeordnet werden könnten. Die Regierung könnte die Zölle, die Trump pauschal in Höhe von zehn Prozent anordnete, durch ähnliche Abgaben von bis zu 15 Prozent gemäß Abschnitt 122 des Handelsgesetzes ersetzen. Die Maßnahme würde Trump sechs Monate Zeit verschaffen. Danach wäre die Zustimmung des Kongresses notwendig.

Zickzackkurs bei Trumps Zöllen: Ein Berufungsgericht hat die erste Gerichtsentscheidung gekippt. Wie es nun weitergeht. (Archivbild)

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, gemäß Abschnitt 301 des Handelsgesetzes Untersuchungen über unfaire Handelspraktiken einzuleiten. In diesem Fall würden nicht sofort Zölle greifen, Trump könnte aber die Grundlage für eine spätere Einführung schaffen.

US-Zölle: Trump bleiben weitere Möglichkeiten für Handelskonflikt

Dass der US-Präsident sich weitere Schlupflöcher offen hält, um mögliche US-Zölle einzuführen, deutete bereits seine Sprecherin an. Wahrscheinlich ist allerdings, dass in diesen Fällen wieder geklagt wird. Auch der Kongress könnte eingeschaltet werden – doch sich dort eine Mehrheit zu sichern, ist langwieriger und komplexer. (fbu/dpa)

Rubriklistenbild: © Mark Schiefelbein/AP/dpa

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