Geringe Erfolge
Polizei zieht Bilanz zu Dobrindts Grenzverschärfungen
Seit vier Wochen gibt es strengere Grenzkontrollen. Nur wenige Asylsuchende wurden abgewiesen, doch das Vorgehen stößt auf Zustimmung.
Potsdam – Seit der Ausweitung der Grenzkontrollen vor vier Wochen hat die Bundespolizei insgesamt 160 Asylsuchende an der Einreise gehindert. Das teilte die Behörde mit Sitz in Potsdam mit. Die erfassten Zahlen beziehen sich auf den Zeitraum vom 8. Mai bis zum 4. Juni und betreffen die deutschen Landgrenzen.
Von Adenauer bis Merz: Die Kanzler der Bundesrepublik




Mehr als 4000 unerlaubte Einreisen – Nur ein Bruchteil wegen Dobrindts Asylwende
Insgesamt stellte die Bundespolizei 4128 Fälle unerlaubter Einreise seit dem 8. Mai, also kurz nach dem Amtsantritt der neuen Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz (CDU), fest. In 3279 Fällen wurden Personen entweder direkt an der Grenze zurückgewiesen oder im Zusammenhang mit ihrer illegalen Einreise abgeschoben.
Dabei handelte es sich allerdings überwiegend um Personen ohne Asylbegehren sowie Ausländer mit bestehender Wiedereinreisesperre. Die wurden bereits vor der neuen Anordnung vom 7. Mai zurückgewiesen. Novum bei Dobrindts Grenzpraxis ist die Abweisung von Asylsuchenden – und dass womöglich durch die intensiven Kontrollen mehr Schleuser auffallen. Die Bundespolizei nahm in den vier Wochen 138 mutmaßliche Schleuser fest.
Trotz geringer Erfolge: Ministerpräsidenten loben Grenzpraxis unter Merz-Regierung
Vor dem Hintergrund, dass nur 160 Asylsuchende abgewiesen wurden, verwundert der Zuspruch der Ministerpräsidenten. Sachsens Regierungschef Michael Kretschmer (CDU) erklärte: „Das Land atmet auf. Überall lesen wir, dass Asyleinrichtungen geschlossen werden können, zurückgebaut werden können.“
Auch der Thüringer Amtskollege Mario Voigt (CDU) betonte: „In den Ländern wird aufgeatmet. Wir merken das an den Zugangszahlen.“ Bayerns Ministerpräsident lobte die Erfolge gegen sogenannte Schlepper-„Banden“. Nur vereinzelt kommt Kritik, zum Beispiel von der saarländischen Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD). Sie kritisierte die „Reihe von Beeinträchtigungen“.
Trotz Gerichtsurteil: Dobrindt bleibt bei Grenzabweisungen – Skepsis bei Polizeigewerkschaft steigt
Auch Dobrindt hält an seiner Asylwende fest, obwohl das Berliner Verwaltungsgericht die Zurückweisung dreier Asylbewerber am Bahnhof Frankfurt (Oder) im Eilverfahren für rechtswidrig erklärt hat. Ohne eine Prüfung, ob ein anderer EU-Staat für die Bearbeitung ihres Asylantrags zuständig sei, dürfe eine Zurückweisung nicht erfolgen. Die Betroffenen waren zuvor nach Polen zurückgeschickt worden.
Innenminister Dobrindt erklärte, dass man der gerichtlichen Entscheidung in diesem Einzelfall nachkommen werde. An der generellen Praxis an den Grenzen solle jedoch festgehalten werden: „Wir sehen, dass die Rechtsgrundlage gegeben ist und werden deswegen weiter so verfahren – ganz unabhängig von dieser Einzelfallentscheidung“, sagte der CSU-Politiker.
Auch bei der Gewerkschaft der Polizei (GdP) sorgte das Urteil für Skepsis. „Wir haben von Anfang an gesagt, dass die jetzt eingeführte Verfahrensweise, Zurückweisung von Asyl- und Schutzersuchenden, juristisch stark umstritten ist“, sagte der Vorsitzende des GdP-Bereichs Bundespolizei, Andreas Roßkopf, den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
Minister unter Merz: Komplette Liste des Kabinetts – von Klingbeil bis zu „neuen Gesichtern“




Dobrindts Grenzpraxis verstößt womöglich gegen EU-Recht
Hintergrund der neuen Asylpraxis ist eine Anordnung von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), der wenige Stunden nach Amtsantritt am 7. Mai eine Verschärfung der Kontrollen anordnete. Teil dieser Maßnahme war auch die Möglichkeit, Asylsuchende direkt an der Grenze zurückzuweisen. Rechtsgrundlage hierfür ist § 18 Absatz 2 des Asylgesetzes.
Demnach kann die Einreise verweigert werden, wenn Hinweise darauf bestehen, dass ein anderer Staat innerhalb der EU für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist. Es wird jedoch auch darüber gestritten, ob das Verfahren gegen die Dublinverordnung der EU verstößt. (lismah/dpa)
Rubriklistenbild: © picture alliance/dpa | Peter Kneffel
