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Justizministerium prüft jetzt: Wurden brisante Epstein-Akten mit Trump-Vorwürfen zu Unrecht zurückgehalten?

Ein Plakat mit einem Bild von Donald Trump und Jeffrey Epstein, aufgenommen letzte Woche in Washington, DC.
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Ein Plakat mit einem Bild von Donald Trump und Jeffrey Epstein, aufgenommen im September 2025 in Washington, DC.

Millionen Seiten zu Jeffrey Epstein wurden freigegeben, doch nicht alles ist dabei. In einem Verzeichnis sind vier FBI-Befragungen vermerkt, veröffentlicht wurde nur eine. Eine Analyse.

Das Justizministerium teilte am Donnerstag mit, es werde prüfen, ob es FBI-Akten mit Vorwürfen gegen Präsident Donald Trump zu Unrecht zurückgehalten habe, als es Millionen von Seiten aus den Ermittlungsakten zum verurteilten Sexualstraftäter Jeffrey Epstein veröffentlichte.

Wie mehrere Medien berichten, fehlen drei Zusammenfassungen von FBI-Befragungen aus dem Jahr 2019 mit einer Frau, die Trump sexuellen Missbrauch vorgeworfen hatte. Die Frau hatte behauptet, Trump habe sie Jahrzehnte zuvor als Minderjährige sexuell missbraucht. Öffentliche Belege für diese Behauptung gibt es nicht.

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Das Vorhandensein der Zusammenfassungen – im Behördensprech „302er“ genannt – wurde in einem Verzeichnis festgehalten, das das Ministerium im Rahmen der Veröffentlichung im Zuge des Epstein Files Transparency Act bereitstellte. Laut Verzeichnis wurde die Frau viermal von Ermittlern befragt und jeweils eine Zusammenfassung erstellt. Nur eine davon taucht in der Veröffentlichung auf.

Zwischen FBI, Ermittlungen und öffentlicher Debatte

Die Zusammenfassungen gehörten zu den Materialien, die Ermittler der Verteidigung im Verfahren gegen Epsteins Komplizin Ghislaine Maxwell zuspielten, die 2021 wegen Sexhandels verurteilt wurde.

Erstmals berichtete der unabhängige Journalist Roger Sollenberger über die mutmaßlich fehlenden Unterlagen.

Die Frau, die Trump beschuldigte, gab außerdem an, von Epstein in den Achtzigerjahren als Minderjährige missbraucht worden zu sein. In einem Teil der Akten, der enthalten ist, berichtete sie, Epstein habe sie Trump vorgestellt, der sie anschließend missbraucht habe.

FBI-Beamte fertigen regelmäßig 302er zum Protokoll an, auch in Verfahren, die nicht zu Anklagen führen. Die darin erhobenen Beschuldigungen gelten als nicht bewiesene Vorwürfe.

Trump hat jegliches Fehlverhalten im Zusammenhang mit Epstein mehrfach zurückgewiesen.

Justizministerium reagiert auf öffentliche Zweifel

„Mehrere Personen und Medien haben zuletzt auf Dateien hingewiesen, die im Zuge von Ghislaine Maxwells Verfahren offengelegt wurden und offenbar fehlen“, erklärte das Justizministerium.

„Wie bei allen Hinweisen aus der Öffentlichkeit prüft das Ministerium derzeit die Akten aus dieser Kategorie. Sollten falsch markierte oder relevante Dokumente bei der Überprüfung gefunden werden, werden diese selbstverständlich veröffentlicht – im Einklang mit dem Gesetz.“

Epstein bekannte sich 2008 in zwei Fällen der Anstiftung zur Prostitution schuldig, darunter gegenüber einer Minderjährigen. 2019 wurde er wegen schwerer sexueller Ausbeutung angeklagt und starb wenig später in Bundeshaft. Die Todesursache wurde als Suizid festgestellt. Über Jahrzehnte habe Epstein, so Richter und Politiker, zahlreiche Mädchen missbraucht, gehandelt und sexuell ausgebeutet – viele traten vor Gericht und öffentlich auf.

Trump verband eine langjährige Bekanntschaft mit Epstein. Er sagte, er kenne Epstein aus dem gesellschaftlichen Leben in Palm Beach, Florida. Das Verhältnis sei Mitte der 2000er Jahre abgekühlt. Trump betont, nichts von Epsteins kriminellen Aktivitäten gewusst zu haben.

Demokraten wittern Vertuschung – und kritisieren Ministerium

Das Fehlen der Zusammenfassungen gibt Demokraten erneut Anlass zu der Behauptung, das Ministerium halte Unterlagen zurück, um Trump zu schützen.

Der Minderheitsführer im Senat, Charles E. Schumer (New York), warf Justizministerin Pam Bondi am Donnerstag erneut vor, mögliches Fehlverhalten zu vertuschen. Er und andere Senatoren der Demokraten wollen eine ungeschwärzte Version der Akten einsehen, was das Ministerium ihnen ermöglichen werde.

„Sie missbrauchen Schwärzungen, um die Wahrheit zu verbergen“, sagte Schumer. „Wir werden diese Vertuschung aufdecken … wir werden jedem Hinweis nachgehen.“

Die Verantwortlichen im Ministerium halten dagegen, dass keine Informationen zurückgehalten wurden, um einflussreiche Personen wie Trump zu schützen. Trump wird in den veröffentlichten Akten mehr als 1.000 Mal erwähnt. Allein die Erwähnung in den Ermittlungsunterlagen belegt kein strafbares Verhalten.

Herausforderung Aktenfreigabe und gesetzliche Vorgaben

Der Kongress verabschiedete im November den parteiübergreifenden Epstein Files Transparency Act. Trump unterzeichnete das Gesetz, das dem Justizministerium eine Frist bis zum 19. Dezember zur Aktenfreigabe setzte. Die Behörde tat sich schwer damit, die Aktenmengen zu sichten und zu strukturieren, ehe sie sie freigab.

Am 19. Dezember erfolgte die erste Tranche an Dokumenten. Am 30. Januar folgte eine weitere mit drei Millionen Seiten, nach damaligem Stand die letzte große Veröffentlichung.

Nach dem Gesetz müssen sämtliche Akten zu Epstein öffentlich gemacht werden, außer, sie gefährden laufende Ermittlungen, offenbaren Opferidentitäten oder enthalten kinderpornografische Inhalte.

Einem Begleitschreiben zufolge hat das Ministerium etwa 200.000 Seiten zurückbehalten oder geschwärzt, die unter Rechtsprivilegien oder internen Beratungen fielen. Weitere, zum Teil als Duplikate eingestufte Dokumente, blieben ebenfalls unter Verschluss.

Die veröffentlichten Dokumente bieten umfassende Einblicke in die Ermittlungstätigkeit gegen den politisch gut vernetzten Epstein.

Hunderte Juristen aus verschiedenen Landesteilen überprüften millionenfach Aktenseiten, schwärzten Details zu Opfern und investierten erheblichen Personalaufwand – oft auf Kosten anderer Aufgaben etwa von Bundesstaatsanwälten aus Washington, Florida und New York.

Allerdings wurden dabei keineswegs immer die betroffenen Personen zuverlässig anonymisiert, teils sogar ganze Dokumente gelöscht oder unterdrückt, die hätten veröffentlicht werden müssen. Das Justizministerium richtete deshalb eine E-Mail-Adresse für Hinweise auf fehlende Schwärzungen oder Akten ein – darüber läuft nun unter anderem die Prüfung der fehlenden Trump-Protokolle.

Zum Autor

Perry Stein berichtet zu Justizministerium und FBI für die Washington Post. Für verschlüsselte Nachrichten: Signal @ perrystein.05

Dieser Artikel war zuerst am 26. Februar 2026 in englischer Sprache bei der „Washingtonpost.com“ erschienen – im Zuge einer Kooperation steht er nun in Übersetzung auch den Lesern der IPPEN.MEDIA-Portale zur Verfügung.

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