Abstimmung am Donnerstag

Misstrauensvotum gegen Ursula von der Leyen gescheitert – Abstimmung zeigt klares Ergebnis

Im EU-Parlament ist das Misstrauensvotum gegen Ursula von der Leyen gescheitert. Der Antrag ist die schärfste Waffe gegen die EU-Kommission.

Update, 12.08 Uhr: Der Misstrauensantrag gegen die EU-Kommission von Ursula von der Leyen ist gescheitert. Bei der Abstimmung im Europaparlament in Straßburg votierten lediglich 175 Abgeordnete für den Vorstoß aus dem rechten Lager. 360 lehnten ihn ab, 18 enthielten sich. 

Insgesamt stimmten 553 der derzeit 719 Parlamentarier ab. Für ein erfolgreiches Misstrauensvotum wären zwei Drittel der abgegebenen Stimmen – ohne Enthaltungen – nötig gewesen, mindestens aber 360. Eingereicht hatten den Misstrauensantrag 77 Parlamentarier, darunter die 15 deutschen AfD-Abgeordneten sowie Politiker der Partei Rassemblement National (RN) von Frankreichs Rechtspopulistin Marine Le Pen. Sie werfen von der Leyen und ihrem Team Intransparenz und Missmanagement vor – insbesondere mit Blick auf die Corona-Politik.

Misstrauensvotum gegen von der Leyen: Schärfste Waffe im EU-Parlament gegen Kommission

Erstmeldung: Brüssel – Es ist die schärfste Waffe, die das EU-Parlament gegen die EU-Kommission einsetzen kann: ein Misstrauensantrag. Am Donnerstag (10. Juli) muss sich nun Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ebendiesem Votum stellen. Ein erfolgreiches Misstrauensvotum gegen von der Leyen hätte den erzwungenen Rücktritt der gesamten Kommission zur Folge. Die Regelung lässt es nicht zu, einzelne Kommissare oder die Präsidentin abzusetzen – obwohl die EU-Volksvertretung dieses Recht seit langem einfordert.

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Misstrauensvotum gegen von der Leyen: Kommissionspräsidentin wird Intransparenz vorgeworfen

Gegenwärtig wird der Erfolg eines Misstrauensvotums gegen von der Leyen als sehr unwahrscheinlich eingeschätzt. Nach Auffassung der Nachrichtenagentur AFP braucht sich die EU-Kommissionspräsidentin daher wenig Sorgen zu machen. Hintergrund des Antrags ist, dass von der Leyen mangelnde Transparenz bei der Beschaffung von Impfstoffen während der Corona-Pandemie vorgeworfen wird. Damit ein Misstrauensvotum gegen von der Leyen erfolgreich wäre, bräuchte es im EU-Parlament eine Zweidrittelmehrheit.

Dass es hingegen überhaupt zu einer Abstimmung über von der Leyen kommt, war deutlich leichter zu erreichen: Die Initiatoren brauchten nur die Unterstützung von zehn Prozent der 720 Abgeordneten. Die Fraktionsvorsitzenden hatten am Mittwoch vergangener Woche festgestellt, dass mindestens 72 Abgeordnete den Antrag unterzeichnet hatten. Um die Kommission abzusetzen, ist eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen notwendig. Im Falle der Anwesenheit aller EU-Parlamentarier bräuchte es also 480 Stimmen für ein erfolgreiches Misstrauensvotum.

Die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen muss sich im EU-Parlament einem Misstrauensvotum stellen. (Archivbild)

Abstimmung im EU-Parlament: Misstrauensantrag gegen von der Leyen mit wenig Erfolgsaussichten

Auch der Blick auf die Historie des EU-Parlaments gibt von der Leyen relative Sicherheit. Bislang kam kein Misstrauensvotum auch nur in die Nähe einer Zweidrittelmehrheit. Über den einzig erfolgreichen Antrag zur Absetzung einer Kommission wurde indes nie abgestimmt. Kommissionspräsident Jacques Santer kam im März 1999 dem Votum zuvor, die Kommission trat geschlossen zurück. Das bislang letzte Misstrauensvotum im EU-Parlament liegt mehr als zehn Jahre zurück. Damals scheiterten rechte und EU-skeptische Parteien damit, Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker zu stürzen.

Bei dem Misstrauensvotum gegen von der Leyen wird davon ausgegangen, dass neben ihrer Europäischen Volkspartei (EVP), der größten Fraktion im EU-Parlament, auch große Teile der Sozialdemokraten, Grünen und Liberalen gegen den Antrag stimmen werden. Selbst die Rechtsaußen-Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer (EKR), deren rumänischer Abgeordneter Gheroghe Piperea für den Antrag verantwortlich zeichnet, wird nach eigenen Angaben mehrheitlich nicht für eine Absetzung der Kommission votieren. (afp/fbu)

Rubriklistenbild: © Philipp von Ditfurth/dpa

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