Konkrete Forderung an Trump

Begnadigung von Ghislaine Maxwell durch Trump? Epsteins Opfer sind entsetzt

Die Debatte über Trumps Freigabe der Akten belastet Epsteins Opfer. In einer Pressekonferenz schildert Schauspielerin Alicia Arden, wie es ihr damit geht.

Los Angeles – „Immer, wenn ich es in den Nachrichten sehe, ist Jeffrey in meinem Kopf und ich sehe ihn wieder und wieder und ich erinnere mich an das, was er mir in diesem Hotelzimmer angetan hat.“ Das sagte die Schauspielerin Alicia Arden am Mittwoch (6. August) unter Tränen bei einer Pressekonferenz gegenüber der Nachrichtenagentur AP. Die aktuelle Berichterstattung aufgrund der Vorwürfe gegen Donald Trump belaste sie sehr.

Sie wirft Jeffrey Epstein vor, sie in den späten 1990er Jahren sexuell missbraucht zu haben. In der Pressekonferenz forderte sie die US-Regierung dazu auf, die Unterlagen zum Fall Epstein endlich freizugeben: „Ich bin dessen müde, dass die Regierung sagt, sie wollen sie freigeben. Also macht es einfach.“ Damit schließt sich Arden den Forderungen anderer Betroffenen an.

Die lange Liste Jeffrey Epsteins: Donald Trump, Prinz Andrew und viele mehr

Foto von Jeffrey Epstein nach seiner Verhaftung
Jeffrey Epstein und Ghislaine Maxwell
Jeffrey Epstein und Ghislaine Maxwell
Palm Beach
Die lange Liste Jeffrey Epsteins: Donald Trump, Prinz Andrew und viele mehr

Epstein-Betroffene werfen Trump vor, die Opfer zu ignorieren

Viele Amerikaner und Amerikanerinnen fordern, dass Donald Trump die Akten zum Fall Epstein freigeben soll – das hatte er ursprünglich im Wahlkampf versprochen. Bisher hat sich Trump jedoch geweigert, die Dokumente zum Fall zu veröffentlichen. Dadurch hat er sich in den Augen vieler verdächtig gemacht, mehr in den Fall involviert zu sein als er preisgeben möchte. Inzwischen ist Trump in die Offensive gegangen und hat die Veröffentlichung bestimmter Dokumente angeordnet. Das US-Justizministerium prüft derzeit, ob die bisher geheimen Grand-Jury-Protokolle im Epstein-Fall veröffentlicht werden können.

Einige Epstein-Betroffene äußerten laut der Nachrichtenagentur AP die Sorge, dass die Trump-Administration Epsteins Mittäterin Ghislaine Maxwell begnadigen könnte. Dazu sagte Arden am Mittwoch: „Ghislaine Maxwell sollte nicht begnadigt werden. Sie wurde des sexuellen Handelns mit Kindern verurteilt, das ist ein schreckliches Verbrechen.“

Kann Trump Ghislaine Maxwell im Fall Jeffrey Epstein begnadigen?

Ghislaine Maxwell wurde 2021 wegen Beihilfe zum sexuellen Missbrauch an Minderjährigen im Fall Epstein verurteilt. Präsident Donald Trump sagte am Freitag gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters, dass es ihm erlaubt sei, Maxwell zu begnadigen. Es habe ihn jedoch niemand darum gebeten. Maxwell wurde letzte Woche aus ihrem Gefängnis in Tallahassee in eine andere Haftanstalt mit niedrigerer Sicherheitsstufe verlegt. Kurz vorher hatte sich Maxwell mit dem stellvertretenden US-Justizminister Todd Blanche getroffen, der sich über mögliche weitere Täter informieren wollte.

In den USA kocht die Debatte um die Epstein-Akten

Der Milliardär Jeffrey Epstein hatte 2019 Suizid begangen, bevor ein Prozess wegen des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger gegen ihn beginnen konnte. Er soll zwischen 2002 und 2005 minderjährige Mädchen mit Geld angelockt und sexuell missbraucht haben. Vor seinem Suizid war er schon wegen anderer Sexualstraftaten verurteilt worden. Epstein war bekannt dafür, dass er Kontakte zu Prominenten und Politikern hatte. Um Epsteins Tod ranken sich in den USA wilde Verschwörungstheorien, obwohl die Todesursache laut Ermittlungen klar ist. (cdz)

Rubriklistenbild: © Allison Bailey/IMAGO

Kommentare

Unsere Kommentarfunktion wird über den Anbieter DISQUS gesteuert.

Hinweise zum Kommentieren: Auf wa.de können Sie Ihre Meinung zu einem Artikel äußern. Im Interesse aller Nutzer behält sich die Redaktion vor, Beiträge zu prüfen und gegebenenfalls abzulehnen. Halten Sie sich beim Kommentieren bitte an unsere Richtlinien: Bleiben Sie fair und sachlich - keine Beleidigungen, keine rassistischen, rufschädigenden und gegen die guten Sitten verstoßenden Beiträge. Kommentare, die gegen diese Regeln verstoßen, werden von der Redaktion kommentarlos gelöscht. Bitte halten Sie sich bei Ihren Beiträgen an das Thema des Artikels. Lesen Sie hier unsere kompletten Nutzungsbedingungen.


Bitte beachten Sie: Die Kommentarfunktion unter einem Artikel wird automatisch nach drei Tagen geschlossen.

Netiquette
Hinweis: Kommentieren Sie fair und sachlich! Rassistische, pornografische, menschenverachtende, beleidigende oder gegen die guten Sitten verstoßende Äußerungen sind verboten und werden gelöscht.

Kommentare