NRW darf sich freuen
Langes Wochenende startet – doch an Fronleichnam haben nicht alle frei
Nicht in allen deutschen Bundesländern ist Fronleichnam ein gesetzlicher Feiertag. Für einige Arbeitnehmer ist der 4. Juni 2026 ein ganz normaler Arbeitstag.
Viele Menschen freuen sich an Fronleichnam auf einen freien Tag – wer schlau geplant hat, für den steht sogar ein langes, arbeitsfreies Wochenende an. Doch Achtung: Frei haben an dem katholischen Feiertag, der im Jahr 2026 auf den 4. Juni fällt, nicht alle.
Denn in einigen deutschen Bundesländern ist der Donnerstag, 4. Juni, anders als Pfingsten und Christi Himmelfahrt, ein Tag wie jeder andere. Nur in den überwiegend katholisch geprägten Bundesländern ist Fronleichnam als gesetzlicher Feiertag festgelegt. In diesen Bundesländern müssen Arbeitnehmer am Donnerstag regulär arbeiten:
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Sachsen
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Arbeitnehmer aufgepasst: Feiertagswochenende steht an – aber nicht für alle
Wie die Evangelische Kirche in Deutschland auf ihrer Website informiert, gibt es allerdings einige Ausnahmen. So gibt es Sonderregelungen für die Bundesländer Sachsen und Thüringen. In einigen katholisch geprägten Gemeinden und Ortsteilen darf an Fronleichnam ebenfalls ein Feiertag gefeiert werden. Dort haben die Menschen also frei, ebenso wie in diesen Bundesländern:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Hessen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
Fronleichnam beziehungsweise das Fronleichnamsfest ist ein Hochfest im Kirchenjahr der katholischen Kirche. Gefeiert wird damit die bleibende Gegenwart Jesu Christi im Sakrament der Eucharistie.
Nicht nur in Deutschland, auch in anderen Ländern wird Fronleichnam gefeiert. Dazu gehören das Nachbarland Österreich und einige Kantone der Schweiz. In den Niederlanden ist Fronleichnam derweil aber kein Feiertag. Man kann dort also beruhigt zum Shoppen hinfahren. Wer lieber einen Ausflug machen will, hat im eigenen Bundesland einige Möglichkeiten.
Rubriklistenbild: © Michael Bihlmayer / Imago
