Bis 24. August

Kommunalwahl NRW: Millionen Bürger erhalten jetzt wichtige Post

In wenigen Wochen wird in NRW gewählt. Für die Kommunalwahlen 2025 erhalten Stimmberechtigte jetzt ein wichtiges Schreiben.

Hamm – In Nordrhein-Westfalen werden ab Montag, 4. August, die Benachrichtigungen für die Kommunalwahlen in NRW versendet. Die Wahlbenachrichtigungen werden bis zum 24. August verschickt, teilte das NRW-Innenministerium mit. In dem Schreiben stehen unter anderem die Adresse des Wahllokals oder Hinweise zur Beantragung der Briefwahl.

Bis zum 24. August werden die Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahlen in NRW versendet.

Im bevölkerungsreichsten Bundesland werden bei den Kommunalwahlen am 14. September Stadt- und Kreistage, Gemeinderäte, Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte gewählt. Die Kommunalwahlen finden alle fünf Jahre in allen 396 Städten und Gemeinden sowie 31 Kreisen in NRW statt.

Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen: Termin steht fest

Neben diesen werden in einigen Teilen NRWs auch noch weitere Positionen gewählt. Im Gebiet des Regionalverbands Ruhr (RVR) wird bei den Kommunalwahlen ebenso die Verbandsversammlung, das sogenannte Ruhrparlament, gewählt. Auch werden in vielen Städten und Gemeinden die kommunalen Vertretungen von Migrantinnen und Migranten in NRW, die Integrationsräte, gewählt.

Nach Angaben des Innenministeriums sind landesweit rund 13,7 Millionen Menschen stimmberechtigt, darunter etwa 800.000 EU-Ausländer. Wahlberechtigt bei Kommunalwahlen in NRW sind Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen 26 EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind. Zudem müssen sie mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet wohnen und angemeldet sein - also mindestens seit dem 29. August - und in das lokale Wählerverzeichnis eingetragen sein.

Direkt nach Schließen der Wahllokale um 18 Uhr werden die ersten Prognosen veröffentlicht. Sie basieren auf Umfragen vor den Wahllokalen. Für die ersten Hochrechnungen der Wahlergebnisse müssen sich die Wähler dann ein bisschen gedulden. Bis alle Stimmen ausgezählt sind, kann es einige Zeit dauern. Neben den Stimmzetteln in den Wahllokalen müssen auch die Briefwahl-Stimmen ausgewertet werden. Erst dann gibt es offizielle Ergebnisse der Kommunalwahl.

Stichwahlen für Oberbürgermeister-, Bürgermeister- oder Landratsämter sind für den 28. September angesetzt. (dpa/sjes)

Rubriklistenbild: © IMAGO/Thomas Haesler

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