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Nach der Kommunalwahl 2025 in NRW: Wann findet die Stichwahl statt?

Nach der Kommunalwahl ist vor der Stichwahl: Doch wann findet sie statt? Wie läuft der Prozess genau ab und wie steht es um eine Briefwahl? Alle Infos.

Hamm - Am 14. September stehen in Nordrhein-Westfalen die Kommunalwahl an. Dann können die Bürger mitentscheiden, wer sich vor Ort für ihre Belange einsetzt, indem auf dem Wahlzettel oder per Briefwahl die kommunale Vertretung des Ortes gewählt wird.

Doch wenn bei der Bürgermeister-, Oberbürgermeister- oder Landratswahl ein Kandidat oder eine Kandidatin nicht über die Hälfte der Stimmen bekommt, kann es im Rahmen der Kommunalwahl zu einer Stichwahl kommen. In einem solchen Fall wird zwischen den beiden Bewerbern, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben, noch einmal entschieden – in Form einer erneuten Stimmabgabe. Wer dann die meisten Stimmen hat, gewinnt.

Kommunalwahl in NRW: Wann kommt es zu einer möglichen Stichwahl?

„Gemäß § 46 c Abs. 2 Satz 1 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) findet eine ggf. erforderliche Stichwahl am 28.9.2025 statt“, erklärt das NRW-Innenministerium auf Nachfrage von wa.de. Demnach würden Bürger und Bürgerinnen genau zwei Wochen später noch einmal ihre Stimme abgeben.

Doch was passiert, wenn man bei der regulären Wahl gar nicht ins Wahlbüro gegangen ist und stattdessen per Briefwahl gewählt hat? Keine Sorge: Das Innenministerium erklärt, dass auch bei einer möglichen Stichwahl die Briefwahl möglich ist. „Das Muster der Anlage 3 zur Kommunalwahlordnung (Wahlscheinantrag) sieht eine Auswahlmöglichkeit für die Anforderung der Briefwahlunterlagen nach Hauptwahl und Stichwahl getrennt vor. Sobald der Stimmzettel vorliegt, erfolgt im Falle der Stichwahl der Versand der Briefwahlunterlagen“, heißt es.

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Briefwahl und Wahlbenachrichtigung: Wie läuft das bei einer Stichwahl?

Eine erneute Wahlbenachrichtigung wird nicht noch einmal versendet. Die Wahlbenachrichtigung für den Haupttermin dient nämlich auch als Information über den Termin einer etwaigen Stichwahl. Nach der Hauptwahl händigt der Wahlvorstand den Zettel wieder aus. Somit kann dieser laut Innenministerium erneut im Falle einer Stichwahl genutzt werden.

Sollte die Wahlbenachrichtigung nicht mehr vorliegen, werden die Wahlberechtigten gebeten, ihr Ausweisdokument vorzuzeigen. Das ist sowohl bei der Hauptwahl als auch bei einer Stichwahl der Fall. Eine etwaige Stichwahl findet außerdem in demselben Wahllokal statt, in dem die Wahlberechtigten auch bei der Hauptwahl gewählt haben. Die Adresse steht auf der Wahlbenachrichtigung.

Rubriklistenbild: © dpa

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