Über 30 Grad
Hitze in NRW: Ab wann gibt es Hitzefrei? Ministerium ändert Regelung
Wetter-Experten rechnen mit bis zu 36 Grad in NRW. Was gilt für Schülerinnen und Schüler? Ab wann geben Schulen Hitzefrei? Ein Überblick.
Update vom 24. Juni, 12.35 Uhr: Das NRW-Schulministerium hat die Hitzefrei-Regelung angepasst. „Die anhaltend hohen Temperaturen stellen derzeit viele Schulen vor besondere Herausforderungen. Die Belastung durch die Hitze ist für alle Beteiligten spürbar“, schreibt das Ministerium.
Bislang sind Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II von den Regelungen zum „Hitzefrei“ ausgenommen. Doch der zugrunde liegende Erlass wird derzeit überprüft und es wurde entschieden, den Schulen kurzfristig zusätzliche Handlungsmöglichkeiten für den Unterricht der Sekundarstufe II zu geben. Dies gilt bis zum 31. Juli.
Schulleitungen können – sofern keine wichtigen schulischen Gründe entgegenstehen – auch für die Sekundarstufe II Kurzunterricht anordnen, teilt das Ministerium mit. Die Stundendauer könne dabei z. B. auf 30 Minuten verkürzt werden, während der reguläre Stundenplan erhalten bleibe. „Zudem ist es zulässig, Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe II ‚Hitzefrei‘ am Nachmittag zu erteilen, insbesondere wenn das Unterrichtsende durch Kurzunterricht vorgezogen wurde“, schreibt das Schulministerium.
Hitze in NRW: Erste Schulen reagieren – ab wann gibt es Hitzefrei?
[Erstmeldung vom 19. Juni] In Nordrhein-Westfalen steht Schwitzen auf dem Tagesplan. Während sich der Sommer bislang eher zurückhielt, rollt nun eine Hitzewelle über das bevölkerungsreichste Bundesland. Vielen Menschen bereitet das heiße Wetter Probleme. Für Donnerstag, 18. Juni, sagen die Experten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) bis zu 33 Grad vorher, der Freitag soll mit bis zu 36 Grad sogar noch heißer werden. Ab bestimmten Temperaturen gelten jedoch bestimmte Regelungen.
Denn für Schülerinnen und Schüler gibt es Hitzefrei, wenn die Temperaturen zu hoch sind. Ob eine Schule aufgrund der Hitze eher schließt, entscheidet schließlich die Schulleiterin oder der Schulleiter. „Als Anhaltspunkt ist von einer Raumtemperatur von mehr als 27 Grad Celsius auszugehen. Beträgt die Raumtemperatur weniger als 25 Grad Celsius, darf Hitzefrei nicht erteilt werden“, erklärt das Schulministerium NRW.
Hitzewelle in NRW: Für wen gibt es Hitzefrei?
Für jüngere Schülerinnen und Schüler gelten noch einmal gesonderte Regelungen. Laut des Schulministeriums dürfen Grundschülerinnen und Grundschüler sowie Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 nur nach Absprache mit den Eltern früher nach Hause geschickt werden. Örtliche Gegebenheiten wie Ganztagsbetrieb oder Schulbusfahrpläne müssen dabei jedoch berücksichtigt werden.
Anders sieht es aus bei älteren Schülerinnen und Schülern. „Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II erhalten kein Hitzefrei. Wenn im Einzelfall einer Schülerin oder einem Schüler die Gefahr einer gesundheitlichen Schädigung droht (Kreislaufbeschwerden, Hitzestau), so ist sie oder er vom Unterricht zu befreien“, informiert das Schulministerium NRW. Zudem sollten Lehrkräfte auf die bei hohen Temperaturen verminderte Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler Rücksicht nehmen und beispielsweise nach Möglichkeit auf das Schreiben von Klassenarbeiten verzichten.
Ein Gymnasium in Bonn teilt beispielsweise bereits auf der Website mit, dass Schüler und Schülerinnen Hitzefrei bekommen. So schreibt das Friedrich-Ebert-Gymnasium: „Am Freitag, 19.06.2026, und am Montag, 22.06.2026, gibt es für die Jahrgangsstufen 5 bis 10 nach der 5. Stunde Hitzefrei. Der Unterricht endet für die genannten Jahrgangsstufen also um 12:10 Uhr“.
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