Verletzungen der Schulpflicht werden in NRW jetzt schärfer verfolgt
Rote Karte für "Blaumacher": Schulen sollen die Daumenschrauben anziehen
Düsseldorf - "Blaumachern" und deren Eltern sehen jetzt verstärkt die Rote Karte, wenn beispielsweise die Ferien eigenmächtig früher begonnen oder verlängert werden: Die Schulen in Nordrhein-Westfalen sollen solche Verletzungen der Schulpflicht - also das vorsätzliche Schwänzen des Unterrichts - ab sofort schärfer verfolgen.
Reagieren Schüler und Eltern nach unentschuldigtem Fernbleiben nicht auf eine erste Mahnung, folgt prompt per Einschreiben der Hinweis auf eine mögliche Ordnungswidrigkeit mit der Aufforderung zur Stellungnahme und der Androhung eines Bußgeldes.
Bislang war noch eine weitere Mahnung dazwischengeschaltet. Mit der Protestbewegung "Fridays for future" habe das, so ein Sprecher der Bezirksregierung Arnsberg, nichts zu tun.
Verkündet wurde der neue Umgang mit Schulschwänzern nicht etwa von der Schulaufsicht, sondern von den Schulen im Rahmen der Elternabende.
Schüler und Elternteile müssen Stellung beziehen
Man setze eine Anweisung der Bezirksregierung um, erklärte beispielsweise ein Schulleiter in Hamm. Demnach erhalten sowohl der Schüler als auch beide Elternteile – selbst wenn alle unter einem Dach wohnen – das Schreiben, das in seiner Form an die Post erinnere, die man bekommt, wenn man zu schnell gefahren sein soll.
Statt eines Blitzerfotos liege als Anlage eine Tabelle über die Fehlzeiten bei. Alle müssten dann getrennt voneinander Stellung zu dem Vorwurf beziehen.
Neu ist auch, dass die darauf folgende Anhörung nicht bei der Schulaufsicht, sondern in der Schule stattfindet.
Kurze Meldekette: Probleme fallen schneller auf
An den Schulen befürchtet man mehr Aufwand und Bürokratie. Positiv sei, so der Rektor, dass durch die kürzere Meldekette Probleme schneller auffallen und Eltern früher hellhörig werden.
Neben dieser Beschleunigung ist laut Bezirksregierung eine Vereinheitlichung des Verfahrens unter den fünf Regierungsbezirken der Grund für die von dem Quintett beschlossene Neuerung.
Bußgelder von bis zu 1000 Euro möglich
Die rechtliche Situation bleibt unverändert. Unentschuldigtes Fehlen kann wie bisher mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro geahndet werden. Das Minimum beträgt 80 Euro pro Tag, Kind und Elternteil.
Im Blick hat die Bezirksregierung besonders jene, die eigenmächtig die Ferien verlängern.
Zahl der Verfahren steigt von Jahr zu Jahr
Die Zahl der Bußgeldverfahren im Regierungsbezirk Arnsberg steigt Jahr für Jahr. Zwischen 2015 und 2018 gab es eine Zunahme von 73 Prozent.
- 2015: 1639 Verfahren
- 2016: 2194 Verfahren
- 2017: 2678 Verfahren
- 2018: 2841 Verfahren
Bis zum Frühjahr 2019 waren es 506 Verfahren. Zur Höhe der Bußgelder macht die Bezirksregierung keine Angaben.
"Fridays for future" spielt bislang keine Rolle
Ihm sei im Zusammenhang mit den Klimaprotesten "Fridays for future" aber kein Bußgeldverfahren bekannt, sagte Bezirksregierungssprecher Christoph Söbbeler auf Anfrage unserer Zeitung.
Am 20. September ist ein globaler Klimastreik geplant, zu dem diesmal alle und nicht nur die Schüler aufgerufen sind.