Im Garten verboten

Verboten: Fünf Pflanzen, die Sie in Ihrem Garten nicht anbauen dürfen

Cannabis und Coca darf man nicht mal eben so im eigenen Garten anbauen. Auch Mohn und andere Pflanzen sind in Deutschland in privaten Gärten verboten.

Deutschland ist ein freies Land, trotzdem gibt es Gesetze. Und die gelten nicht nur für Mensch und Tier, sondern auch für Pflanzen – sogar die im eigenen Garten. Ein Hobbygärtner kann nicht einfach pflanzen, was er will, sondern muss sich an die geltenden Gesetze von Bund, Ländern und Kommunen halten. Dazu gehört auch, dass manche Pflanzen und Samen in Deutschland verboten sind. Diese fünf Pflanzen haben in deutschen Gärten nichts zu suchen.

Gärtnern nach Gesetzen: Das besagt das Pflanzenschutzgesetz

Laut dem Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) §6 hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) das Recht, „den Anbau bestimmter Pflanzenarten zu verbieten oder zu beschränken“. Das dient laut §1 des Gesetzes einerseits dem Zweck, Kulturpflanzen und Pflanzenerzeugnisse vor Schadorgansimen und nichtparasitären Beeinträchtigungen zu schützen, andererseits aber auch, um Gefahren für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie für den Naturhaushalt zu verhindern.

Das bedeutet in Kurzform: Die Regierung darf Gärtnern auch für ihren privaten Garten vorschreiben, welche Pflanzen gepflanzt und welche nicht gepflanzt werden dürfen, wenn es eine Auswirkung auf Mensch, Tier und Natur hat.

Schlafmohn gehört zu den Pflanzen, die in Deutschland in privaten Gärten verboten sind.

Dazu verbietet das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ebenfalls den Anbau einiger Pflanzen, die als Arznei- oder Betäubungsmittel verwendet werden können. Einige Pflanzen und Samen sind komplett verboten, für andere braucht man eine spezielle Genehmigung vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Pflanzen, die Sie im Garten nicht anbauen dürfen: 1. Cannabis

Das wohl bekannteste pflanzliche Betäubungsmittel ist Cannabis, das der Regelung des BtMG unterliegt. Zwar soll die Pflanze bekanntlich in Zukunft in Deutschland legal werden, aktuell ist zumindest der Anbau jedoch noch nicht für private Gärten gestattet. Allerdings gilt das Verbot laut den Grubwinkler-Rechtsanwälten, den Strafrechtsspezialisten von Strafrecht-eggenfelden.de, nicht für die Samen der Pflanze. Cannabis-Samen darf man in Deutschland problemlos besitzen – solange man sie nicht einpflanzt.  

2. Cocastrauch

Der Cocastrauch, der ursprünglich aus den Anden in Peru, Bolivien oder Kolumbien kommt, ist in Deutschland ebenfalls nicht erlaubt. Der Strauch ist deswegen in seiner Gesamtheit, inklusive Früchten, Pflanzenteilen und Samen, verboten, weil aus ihm laut Chemie.de die stark abhängig machende Droge Kokain hergestellt werden kann.

Noch mehr spannende Garten-Themen finden Sie im regelmäßigen Newsletter unseres Partners 24garten.de.

3. und 4. Schlafmohn und Arzneimohn

Schlafmohn und Arzneimohn unterliegen einer interessanten Ausnahme. Diese Pflanzen sind erlaubt, wenn sie nur zu Zierzwecken angebaut werden und auch die Samen sind nicht verboten. Die Verwendung der Pflanzen oder der Pflanzenteile für andere Zwecke ist nach dem BtMG aber untersagt. Außerdem braucht man für den Anbau von Schlafmohn und Arzneimohn laut Mein-schoener-garten.de jeweils eine Genehmigung von der Bundesopiumstelle, die drei Jahre gültig ist und 75 Euro kostet.

5. Azteken-Salbei, Hexen-Salbei, Zaubersalbei, Götter-Salbei, Wahrsage-Salbei

Egal, welchen zauberhaften Namen man für diese Pflanze verwendet, verboten sind sie alle. Der korrekt bezeichnete Salvia Divinorum darf in keinem deutschen Garten stehen – und zwar ohne Ausnahme. Bei dieser Pflanze sind sowohl Pflanzenteile als auch Samen verboten. Kaut man die Blätter des Salbeis, können nämlich halluzinogene Effekte auftreten.

Andere Pflanzen, die verboten sind: Das sagt das BtMG

Darüber hinaus sind Pflanzen verboten, die bestimmte Inhaltstoffe enthalten, die nach dem BtMG verboten sind. Das Gesetz verfügt über eine dreiteilige Anlage, in der insgesamt 190 Pflanzenstoffe aufgelistet sind.

Giftige Schönheiten: Zehn besonders gefährliche Gartenpflanzen

Eine rosa blühende Engelstrompete
Eine gelb blühende Goldregenpflanze in einem Vorgarten
Eine weiß blühende Christrosenpflanze
Eine Gärtnerin beschneidet einen Oleander
Giftige Schönheiten: Zehn besonders gefährliche Gartenpflanzen

Pflanzen, die über einen oder mehrere dieser Inhaltstoffe verfügen oder zur Herstellung einer dieser Stoffe verwendet werden können, dürfen ebenfalls nicht ohne Weiteres im eigenen Garten angebaut werden. Dazu gehören zum Beispiel Khatstrauch, Mutterkornpilz, psilocybinhaltige Pilze oder DMT-haltige Pflanzen.

Noch nicht verboten, aber vielleicht bald? Wenn das Pflanzenschutzgesetz greift

Die meisten Pflanzen, die in Deutschland verboten sind, sind wegen des BtMG nicht erlaubt. Sommerflieder und Japanischer Staudenknöterich gehören nicht dazu, sind aber zum Beispiel in der Schweiz trotzdem nicht erlaubt. Der Grund ist, dass sich diese Sträucher zu stark in der heimischen Natur ausbreiten und deshalb als invasiv gelten.

In Deutschland sind Sommerflieder und Staudenknöterich noch erlaubt, allerdings rufen auch hier laut Mein-schoener-garten.de schon Naturschutzvereine und -organisationen dazu auf, die Pflanzen nicht mehr anzupflanzen.

Rubriklistenbild: © F. Hecker/Imago

Kommentare

Unsere Kommentarfunktion wird über den Anbieter DISQUS gesteuert.

Hinweise zum Kommentieren: Auf wa.de können Sie Ihre Meinung zu einem Artikel äußern. Im Interesse aller Nutzer behält sich die Redaktion vor, Beiträge zu prüfen und gegebenenfalls abzulehnen. Halten Sie sich beim Kommentieren bitte an unsere Richtlinien: Bleiben Sie fair und sachlich - keine Beleidigungen, keine rassistischen, rufschädigenden und gegen die guten Sitten verstoßenden Beiträge. Kommentare, die gegen diese Regeln verstoßen, werden von der Redaktion kommentarlos gelöscht. Bitte halten Sie sich bei Ihren Beiträgen an das Thema des Artikels. Lesen Sie hier unsere kompletten Nutzungsbedingungen.


Bitte beachten Sie: Die Kommentarfunktion unter einem Artikel wird automatisch nach drei Tagen geschlossen.

Netiquette
Hinweis: Kommentieren Sie fair und sachlich! Rassistische, pornografische, menschenverachtende, beleidigende oder gegen die guten Sitten verstoßende Äußerungen sind verboten und werden gelöscht.

Kommentare